94 Produkte
MwSt. 0%
Gem. § 12 Absatz 3 UStG wird bei der Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 ein Steuersatz von 0% herangezogen, sofern diese für die Verwendung auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes vorgesehen sind.
info@klarbeit.de
Gem. § 12 Absatz 3 UStG wird bei der Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 ein Steuersatz von 0% herangezogen, sofern diese für die Verwendung auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes vorgesehen sind.
94 Produkte